Allgemeine Geschäftsbedingungen zur
Teilnahme am BERGFÃœRST-Partnerprogramm
Präambel
Die
BERGFÃœRST AG (Schumannstrasse 18, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister
HRB 139567 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg, gesetzlich vertreten durch
den Vorstand Dr. Guido Sandler, nachfolgend BERGFÜRST genannt) betreibt als Finanzanlagenvermittler nach § 34 c
und f Abs. 1 S. 1 GewO eine Crowdinvesting-Plattform, auf der sich
Privatinvestoren an Immobilien finanziell beteiligen können. Auf BERGFÜRST
bieten Emittenten verzinsliche Anlagemöglichkeiten in Projekt- und
Bestandsimmobilien mit einer festen Laufzeit an. Bei BERGFÃœRST ist ein
Investment ab einem Betrag von EUR 10,- oder einem Vielfachen davon möglich.
Die Angebote auf der Plattform erfolgen unter Berücksichtigung des VermAnlG,
insb. § 2a VermAnlG. BERGFÜRST behält sich vor, weitere Finanzinstrumente gemäß
§ 1 Abs. 11 KWG, insbesondere nach dem Wertpapierprospektgesetz oder dem
Vermögensanlagegesetz, mit in das
Produktportfolio aufzunehmen und anzubieten.
BERGFÃœRST
bietet ein Partnerprogramm („Affiliate-Programm“) zur Bewerbung und Vermittlung
bzw. Namhaftmachung der von BERGFÃœRST vermittelten Emission auf der
Crowdinvesting-Plattform www.bergfuerst.com („Plattform“) durch Affiliates (Partner)
an.
1.
Vertragsgegenstand
Ziel
des Vertrages ist eine zum gegenseitigen Nutzen geschlossene Werbe- und
Vermittlungskooperation zwischen BERFÃœRST und dem Affiliate, in deren Rahmen der
Affiliate die Plattform und die dortigen Emissionen bewirbt und Investoren
sowie weitere Affiliates an BERGFÃœRST vermittelt bzw. namhaft macht.
2.
Zustandekommen
des Vertrages
Ein
Vertrag zwischen BERGFÜRST und dem Affiliate nach Maßgabe dieser AGB kommt
zustande, sobald der Affiliate das zur Anmeldung notwendige
Online-Antragsformluar ausgefüllt und diesen AGB zugestimmt hat.
Der
Vertrag kommt nicht zustande, sofern der Affiliate das 18. Lebensjahr nicht
vollendet oder sonst nicht voll geschäftsfähig ist.
Der
Affiliate stimmt mit seiner Anmeldung dem Empfang von Mitteilungen und
Newslettern im Zusammenhang mit seiner Partnerschaft zu.
3.
Laufzeit
und Kündigung
Der
Vertrag wird unbefristet geschlossen.
Der
Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit fristlos gekündigt werden. Die
Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail ist jedoch ausreichend
und wird zum Zeitpunkt ihres Eingangs beim Empfänger wirksam.
Das
Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund
derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles
und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages
nicht mehr zugemutet werden kann. In diesem Fall gelten Ansprüche des Affiliates
gegen BERGFÃœRST unter der aufschiebenden Bedingung, dass BERGFÃœRST diesen
Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigt, als zum Zeitpunkt des
Eintritts des wichtigen Grundes erloschen.
4.
Vergütung
Der
Affiliate erhält von BERFÜRST Provisionen nach Maßgabe der Tabelle „Produkte
& Provisionen“ in seinem persönlichen Account für widerspruchsfrei gezeichnete
Beträge der von ihm vermittelten oder namhaft gemachten Investoren bzw. von
Investoren der vom Affiliate vermittelten bzw. namhaftgemachten Affiliates. Die
zur Bewerbung des Affiliate Programms veröffentlichten Vergütungen sind Richt-
bzw. Durchschnittswerte und für die Vergütung nicht maßgeblich.
Die
Auszahlung der Provisionen erfolgt als Gutschrift monatlich auf das vom
Affiliate in seinem persönlichen Account angegebene Konto, sofern der
Mindestauszahlungsbetrag überschritten ist.
Ein
Anspruch auf die Vergütung entfällt ex nunc mit Beendigung dieses Vertrages.
Die
Geschäftstätigkeit gegenüber den Affiliates und die Abrechnung wird mit dem
Affiliate-System abgewickelt. Dafür steht jedem Affiliate nach der Anmeldung
eine eindeutige Kennnummer (PartnerID) und individuelle Links zur Verfügung,
durch die alle Aktionen, die ein Kunde über die bereitgestellten Werbemittel
tätigt, dem Affiliate zugeordnet werden.
Der
Affiliate bindet ausgewählte Werbemittel über einen vorgegebenen Hyperlink in
seine Website ein. Die Verantwortung für die korrekte technische Einbindung der
Links liegt im Verantwortungsbereich des Affiliates. Nur wenn die Werbemittel
nach den Anweisungen und unverändert eingesetzt werden, kann gewährleistet
werden, dass eine Vermittlung bzw. Namhaftmachung des Affiliates korrekt
erfasst und vergütet wird.
Zur
korrekten Erfassung der Aktionen und der Zuordnung der Kunden zum Affiliate
wird die PartnerID im Link (URL) oder in Cookies verwendet. Cookies werden
dabei automatisch in Textdateien auf dem Computer des Kunden abgelegt.
Technisch bedingt kann ein Kunde solche Cookies löschen oder die Annahme
verweigern. Ein Vergütungsanspruch seitens des Affiliates entsteht dann, wenn eine
Aktion durch die im Link übergebene PartnerID oder durch Erfassung der
PartnerID aus einem Cookie eindeutig zugeordnet werden kann.
5.
Zugang
zum Online Affiliate-System (Auswertung & Reporting)
Der
Affiliate hat mit seiner individuellen PartnerID und persönlichem Kennwort die
Möglichkeit, jederzeit Zugriff auf das Online Abrechnungs- und
Verwaltungssystem zu nehmen und kann insbesondere die zur Verfügung gestellten
Werbemittel und den Stand der aktuell aufgelaufenen Vergütungen auf seinem
Affiliate-Konto einsehen.
Der Affiliate hat in seinem Account
die Möglichkeit, seine persönlichen Angaben jederzeit zu aktualisieren. Er ist
für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich und verpflichtet, diese Daten
stets auf dem aktuellen Stand zu halten und Änderungen unverzüglich
vorzunehmen.
Alle vermittelten Leistungen werden
im Affiliate-Account in den Kategorien Offen, Bestätigt und Ausgezahlt, jeweils
mit dem vermittelten Umsatz, der Art der vermittelten Leistung und der
angefallenen Werbevergütung ausgewiesen.
6.
Versteuerung
der Einkünfte
Der
Affiliate ist bei einer selbständigen, auf dauerhafte Gewinnerzielung
angelegten Tätigkeit selbst dafür verantwortlich, gegebenenfalls ein Gewerbe
anzumelden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme privater
Internetseiten an einem Partnerprogramm dazu führen kann, dass diese
Internetseiten nicht mehr als "privat" sondern als
"gewerblich" einzustufen sind und damit einer anderen
wettbewerbsrechtlichen Beurteilung unterliegen.
Sofern
der Affiliate als Unternehmer im Sinne des §2 UstG. geführt wird und Anspruch
auf eine Auszahlung der Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erhebt,
bestätigt er jederzeit und ausdrücklich durch geeigneten Nachweis (z.B.
Gewerbeanmeldung, Ust.-IdNr.), dass er berechtigt ist, in Rechnungen gem. § 14
UStG einen gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer vorzunehmen und insbesondere
nicht als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG Abs. 1 tätig ist.
Gutschriften zzgl. der gesetzlichen Ust. erfolgen erst ab dem Monat, in dem die
Mitteilung eingegangen ist. Eine wegen verspäteter Mitteilung rückwirkende
Korrektur von bereits ohne Ust. ausgestellter Gutschriften erfolgt nicht.
Der
Affiliate ist für die Versteuerung der Einkünfte aus diesem Vertrag selbst
verantwortlich und wird die erhaltenen Vergütungen nach den aktuellen
gesetzlichen Vorgaben ggf. seinem zuständigen Finanzamt zur Kenntnis bringen.
7.
Nutzung
und Einbindung der Werbemittel
BERGFÃœRST
stellt dem Affiliate unterschiedliche Werbemittel (z.B. Links, Bilder, Texte
etc.) zur Verfügung und berechtigt ihn, diese für die Zeit der Zusammenarbeit
zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag zu verwenden. Diese dürfen
nur mit Zustimmung von BERGFÜRST abgeändert werden.
Der
Affiliate ist berechtigt auch selbst gestaltete Werbemittel und Texte zur
Erfüllung seiner Vertragspflichten zu erstellen und zu nutzen, soweit er die
inhaltliche Richtigkeit sicherstellt und keine weitergehenden als die auf der
Plattform veröffentlichten Informationen (z.B. Projektbewertungen etc.)
verwendet.
Alle
Domains, auf denen Anzeigen oder Werbemittel eingesetzt werden, sind zur
Möglichkeit der Prüfung zeitnah mit der Bewerbung im persönlichen Account des
Affiliates einzutragen.
Das
Nutzungsrecht zu Verwendung der von BERGFÜRST zur Verfügung gestellten Werbemittel
und Texte erlischt mit Beendigung dieses Vertrages. Eingesetzte Werbemittel und
Texte sind in diesem Fall zu löschen oder von den Seiten des Affilitates zu
entfernen. Des Weiteren ist der Affiliate in diesem Fall nicht berechtigt,
BERGFÃœRST sowie von BERGFÃœRST vermittelte Emissionen mittels eigener
Werbemittel und Texte oder sonst zu bewerben oder eine Vermittlungsleistung zu
erbringen bzw. eine Namhaftmachung durchzuführen.
BERGFÃœRST
steht es frei, eine sofortige Deaktivierung von Textlinks und Werbemitteln und
sonstiger Verweise, die der Affiliate zur Vermittlung oder Namhaftmachung von
Investoren an BERGFÜRST verwendet, für eine unbestimmte Zeit zu fordern, ohne
dass sich hieraus ein Kündigungsgrund für diesen Vertrag ergibt. Dieser
Aufforderung ist schnellstmöglich nachzukommen.
8.
Affiliate-Empfehlungen,
Affiliates werben Affiliates
BERGFÃœRST
bietet seinen Affiliates die Möglichkeit, durch die Bewerbung des
Partnerprogramms selbst, Zusatzverdienste zu erlangen. Dabei wird über einen
speziellen Link ein neuer, bisher noch nicht angemeldeter Affiliate einem
bestehenden Account als „Geworben“ untergeordnet. Der „Werber“ erhält dann
gemäß der aktuellen Tabelle „Produkte & Provisionen“ einen Bonus für alle
oder einen Teil der Umsätze seiner geworbenen Affiliates. Diese Verknüpfung ist
nicht zulässig, wenn „Werber“ und „Geworbener“ Teil einer häuslichen oder
gewerblichen Gemeinschaft sind.
9. Insolvenz des Affiliates
Im
Falle der Insolvenz des Affiliates endet dieser Vertrag mit der Insolvenz und
entstehen ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Ansprüche aus diesem
Vertragsverhältnis für den Affiliate gegenüber BERGFÜRST.
10. Vertraulichkeit
Der
Affiliate verpflichtet sich, die Inhalte des Vertrages sowie die vertragliche
und prozessuale Zusammenarbeit vertraulich zu behandeln.
Der
Affiliate verpflichtet sich, jegliche Daten, Materialien und Informationen,
insb. Kundennamen und kundenbezogene Daten, welche im Rahmen der Kooperation übermittelt
werden, nur mit Zustimmung von BERGFÜRST für sich zu verwenden oder an Dritte
weiterzugeben.
Von
der Vertraulichkeit ausgeschlossen sind Pflichtinformationen an Interessenten
und Kunden sowie Informationen, welche den Kunden und den Vertragspartnern von
BERGFÜRST und vom Affiliate zur Abwicklung der Zusammenarbeit zugänglich gemacht
werden müssen.
Der
Affiliate ist zur Rückgabe sämtlicher gegenseitig ausgetauschter
projektbezogener Dokumente, Datenträger, Konzepte, Vorlagen, Zeichnungen,
Muster und aller sonstigen Unterlagen sowie deren Duplikate oder Kopien auf
Anforderung verpflichtet.
Diese
Pflicht besteht auch nach der Kündigung des Vertrages fort.
11. Kundenschutz und -kommunikation
BERGFÃœRST
sichert dem Affiliate vertraglich vollen Kundenschutz für Kunden zu, welche der
Affiliate an BERGFÃœRST vermittelt bzw. namhaft macht. Der Kundenschutz endet 1
Jahr nach Kündigung bzw. Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Affiliate
und BERGFÃœRST.
Der
Kundenschutz gilt nicht für Kunden, welche bereits Kunden von BERGFÜRST sind.
BERGFÃœRST wird einen Abgleich der eigenen Kunden und der vom Affiliate vermittelten
bzw. namhaft gemachten potentiellen Investoren durchführen und den Affiliate informieren,
sobald Ãœberschneidungen mit Kunden von BERGFÃœRST vorliegen. Dieser Abgleich
erfolgt bei Steuerinländern auf Grundlage der steuerlichen
Identifikationsnummern der Investoren, welche im Zuge der Abfrage des
Kirchensteuermerkmals beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ermittelt wird.
Diese Abfrage findet in der Regel für den jeweiligen Investor automatisiert
nach dem erstmaligen erfolgreichen Abschluss einer Investition auf der
BERGFÜRST-Plattform statt. Für Steuerausländer erfolgt der Abgleich auf
Grundlage der Stammdaten des Investors (Name, Adresse, Geburtsdatum), da bei
dieser Gruppe von Investoren keine steuerliche Identifikationsnummer vorliegt.
Kunde
im Sinne des Vertrages sind natürliche und juristische Personen, die mit dem Affiliate
in einer vertraglichen Beziehung stehen bzw. die durch den Affiliate vermittelt
bzw. namhaft gemacht worden sind.
Die
Ãœbermittlung aller Informationen kann insbesondere elektronisch erfolgen.
12. Verantwortlichkeit des Affiliates
Der Affiliate handelt bei der Erfüllung seiner
Pflichten aus diesem Vertrag selbständig, in eigenem Namen und tritt nach außen
hin nicht als Vertreter oder sonst als ein im Namen von BERGFÃœRST handelnder
Vermittler auf. BERGFÜRST übernimmt keinerlei Verantwortlichkeit oder Haftung
für die Handlungen des Affiliates.
Der Affiliate bestätigt, dass er die für die
Durchführung seiner Tätigkeit nach diesem Vertrag erforderlichen öffentlich-rechtlichen
Erlaubnisse und Genehmigungen, insbesondere nach der Gewerbeordnung bzw. nach
dem Kreditwesengesetz, hält und alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften
erfüllt und einhält.
Insbesondere garantiert der Affiliate bei Verwendung
einer Internetseite zur Vermittlung oder Namhaftmachung von potentiellen
Investoren auf dieser Seite keine Inhalte zu stellen, die gegen geltende
Gesetze oder die guten Sitten verstoßen. Zu diesen Inhalten gehören
insbesondere sexuell anzügliche Abbildungen, Darstellung von Gewalt sowie
radikale, diskriminierende, beleidigende oder verleumnderische Aussagen
hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Politik, Nationalität, Behinderung,
sexueller Neigung, oder Alter sowie Seiten, die in irgendeiner anderen Art und
Weise rechtswidrig sind.
Sollte der Affiliate seine nach Abs. (2) nötigen
Erlaubnisse/Genehmigungen verlieren oder gegen öffentlich-rechtliche
Vorschriften verstoßen, endet dieser Vertrag mit Verlust der Erlaubnisse bzw.
Genehmigungen oder mit dem Zeitpunkt des Verstoßes, soweit BERFÜRST nicht an
dem Vertrag festhalten will und dies dem Affiliate anzeigt. Der Affiliate ist
verpflichtet, den Verlust oder den Verstoß unverzüglich anzuzeigen.
13. Leistungen und Haftung von Bergfürst
BERGFÜRST stellt dem Affiliate alle für die
Bewerbung der angebotenen Leistungen erforderlichen Links, Werbemittel sowie
Anleitungen zur Verfügung und gewährleistet, dass die über diese korrekt
kodierten Links erfassten Leistungen bearbeitet, gebucht und dem Affiliate in
seinem Online-Account zeitnah dargestellt und vergütet werden.
BERGFÜST wird den üblichen Aufwand betreiben um zu
gewährleisten, dass das Affiliate-System 24 Stunden am Tag verfügbar ist. Bei
einem Systemausfall wird sich BERGFÃœRST
sofort bemühen, die Verfügbarkeit schnellstmöglich wiederherzustellen.
Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche
Wartungsmaßnahmen notwendig sind oder durch Dritte, nicht verbundene
Unternehmen, verschuldet sind.
BERGFÜRST übernimmt keine Garantie, dass der Betrieb
der Werbemittel und der Login ins Abrechnungssystem ständig verfügbar oder
fehlerfrei erreichbar ist. In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass eine
geringe Anzahl von Transaktionen nicht protokolliert werden können. Ein
Anspruch gegen BERGFÃœRST seitens des Affiliate entsteht daraus nicht.
BERGFÜRST haftet nicht für entgangenen Gewinn,
mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, Schäden- oder Folgeschäden durch
Missbrauch, Betrug oder sonstige Aktivitäten des Affiliate und der damit
verbundenen Folgeschäden.
Für Folgen aufgrund von Störungen und Beschränkungen
der bereitgestellten Werbemittel haftet BERGFÃœRST nicht, sofern sie aufgrund
höherer Gewalt unabwendbar oder für einen ordnungsgemäßen Betrieb des BERGFÜRST-Affiliatesystems
erforderlich sind.
Im Ãœbrigen ist die Haftung von BERGFÃœRST, seiner
Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Für den Fall einer Schadensersatzverpflichtung von BERGFÜRST wird die Haftung für Vermögensschäden auf den
typisch vorhersehbaren Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und
maximal auf die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Werbevergütung des Affiliate
im Zeitraum des letzten Monats begrenzt.
Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung
gilt auch für sonstige vertragliche und/oder außervertragliche Ansprüche.
14. Versand von Werbe E-Mails, Spam-Versand
Der Affiliate ist im Zusammenhang mit der Bewerbung
der Werbemittel und seiner Website dazu verpflichtet, keine E-Mails,
Kurznachrichten (SMS) oder Instant Messages (IM) an Personen zu senden, die ihm
gegenüber nicht ausdrücklich Ihr Einverständnis zum Empfang erklärt haben.
15. Vorrübergehende Sperrung, Deaktivierung
des Affiliate-Accounts
BERGFÃœRST ist bei Verdacht auf eine Verletzung der Pflichten
aus diesem Vertrag und insbesondere im Betrugsfall dazu berechtigt, den
Affiliate für die Nutzung der Anzeigen/Werbemittel und den Affiliate-Login für
die Dauer der Überprüfung zu sperren. Im Falle einer solchen Sperrung wird der
Affiliate umgehend benachrichtigt und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme
eingeräumt.
16. Vereinbarte Entgelte für die Partnerschaft
Die Partnerschaft ist grundsätzlich kostenfrei.
Entgelte entstehen nur dann, wenn sie ausdrücklich zwischen den
Vertragsparteien vereinbart worden sind.
17. Datenschutz
Die
Parteien verpflichten sich, bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen
Leistungen die einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere die
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einzuhalten.
Die
Parteien sind unbeschadet der weiteren Regelungen dieser Vereinbarung für den
rechtmäßigen Umgang mit den personenbezogenen Daten, die ihr von der jeweils
anderen Partei zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zur
Verfügung gestellt werden, sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen verantwortlich.
18. Änderung des Vertrages
BERGFÃœRST
behält sich vor, diese AGB unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier
Wochen zu ändern oder zu ergänzen und anzupassen. Änderungen werden per E-Mail
angekündigt und gelten als genehmigt, wenn innerhalb der Ankündigungsfrist kein
Widerspruch oder Vertragskündigung seitens des Affiliates erfolgt.
19. Rechtswahl & Gerichtsstand
Auf
die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Affiliate und BERGFÃœRST findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts Anwendung.
Ist
der registrierte Nutzer Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes
zuzurechnen, so sind die Gerichte in Berlin-Mitte für alle Streitigkeiten aus
oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich
zuständig. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für registrierte Nutzer,
die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben sowie für
ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
vergleichbar sind.
20. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen
dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen
Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen
Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Vertragsparteien bei Kenntnis des
Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den
angestrebten Erfolg möglichst gleichkommend zu verwirklichen. Beide Parteien
verpflichten sich, in einem solchen Fall eine derartige Regelung unverzüglich
zu vereinbaren. Gleiches gilt bei etwaigen Lücken dieses Vertrages.
Stand: April 2017
BERGFÃœRST
AG